Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Bei Anreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „ Turkish Airlines “) ist die Mitnahme des Reisepasses weiterhin unerlässlich. Der Kinderausweis sowie der Eintrag im Reisepass eines Elternteils werden anerkannt.
Wenn ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit mit eigenem Pass nur mit einem Elternteil nach Georgien einreist, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Reist ein minderjähriges Kind georgischer Staatsangehörigkeit mit nur einem Elternteil oder einer fremden Person nach Georgien, so wird bei der Einreisekontrolle in Georgien die Vorlage einer formlosen, ins Georgische übersetzten Vollmacht des anderen Elternteils bzw. der Eltern verlangt. Auch in diesem Fall ist die Beglaubigung nicht erforderlich.
Visum/ Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck.
Soll der Aufenthalt 360 Tage überschreiten, bedarf es eines Visums, das die Georgische Botschaft in Berlin erteilt (Heinrich-Mann-Str. 32, 13156 Berlin, Tel.: 030/ 48490751, Fax: 030/ 48490720). Visa können auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden.
Wird der Beschluss zu einem längeren Aufenthalt erst in Georgien gefasst, bedarf es der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 360-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Die einschlägigen Vorschriften sind die Artikel 18, 19 und 22, 23 des georgischen Ausländergesetzes (in deutscher Übersetzung auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Tiflis eingestellt).
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Hat der illegale Aufenthalt den Zeitraum von drei Monaten bereits überschritten, werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.